Benutzerordnung

Benutzerordnung

Das LIZ Lese- und Informationszentrum ist frei zugänglich. Die Benutzungsordnung gilt ausnahmslos für alle BenutzerInnen.

1. Öffnungszeiten:
Montag 7.40 – 13.10 Uhr
Dienstag 7.40 durchgehend bis 17.00 Uhr
Mittwoch 7.40 – 13.10, 14.30-17.00 Uhr
Donnerstag 7.40 durchgehend bis 17.00 Uhr
Freitag 7.40 – 13.10 Uhr
Samstag 7.40– 11.20Uhr

Diese Öffnungszeiten gelten während des Schulbetriebes.

2. Klassen dürfen nur in Begleitung einer Lehrperson und nach Voranmeldung (auch kurzfristig) im LIZ arbeiten. Klassen haben bei der Benutzung des LIZ den Vorrang vor den einzelnen Schülergruppen. Jene Klasse, welche die Stunde vorgemerkt hat, hat das Vorrecht für die Computer. Auch Schülergruppen von mehr als 6 Personen müssen angemeldet werden.
3. Die Benutzungsordnung für PCs entspricht jener der Computerräume.
4. Wer sich im LIZ undiszipliniert und laut benimmt, erhält von der Leitung einen Verweis bzw. Bibliotheksverbot.
5. Die Ausleihfrist für Bücher beträgt 3 Wochen, für Zeitschriften 3 Wochen und für CD-Rom/DVD 1 Woche. Auf Wunsch kann die Ausleihfrist verlängert werden, sofern das Medium nicht vorgemerkt ist.
6. Ab dem 5. Tag nach Ablauf der Ausleihfrist sind pro Tag 30 Cent Verzugsgebühr zu be¬zahlen.
7. Klassensätze werden ausschließlich an Lehrpersonen verliehen. Die Ausleihfrist beträgt maximal 2 Monate. Die Lehrkräfte sind dafür verantwortlich, dass die Klassensätze vollständig zurückgebracht werden.
8. Für das Schulende gilt für alle Benutzer folgende Regelung: bis spätestens 1 Woche vor Schulende müssen alle Bücher/Medien und Klassensätze zurückgegeben werden. Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können Bücher/Medien bis nach der Prüfung ausleihen. Auch in den Sommermonaten ist eine Ausleihe möglich.
9. Wer die ausgeliehenen Medien nach mehrmaliger Mahnung nicht zurückgibt, kann von der Leitung Bibliotheksverbot erhalten. Verlorengegangene oder beschädigte Medien müssen zum vollen Ankaufspreis ersetzt werden.
10. Die Kopiermaschine darf nur für das Kopieren aus Unterlagen der Bibliothek benutzt werden.
11. Eine Ausleihe an externe Benützer ist möglich. Diese wird von einer eigenen Bibliotheksordnung (im Anhang) geregelt.
12. Für alle Anordnungen und Regeln, die in dieser Bibliotheksordnung nicht ausdrücklich vermerkt sind, ist das Bibliothekspersonal zuständig.

Meran, am 05.05.2007 DER BIBLIOTHEKSRAT

 

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